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Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verkäufe und Lieferungen der Firma QuintessencePublicitéSàrl (nachfolgend „Quintessence“) an den Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) sowie alle von Quintessence an den Kunden geleisteten Dienstleistungen. Ergänzend gilt das schweizerische Obligationenrecht.

Jede bei Quintessence aufgegebene Bestellung impliziert die vorbehaltlose Annahme und vollständige Einhaltung dieser AGB durch den Kunden.

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise, zzgl. der Mehrwertsteuer. Transportkosten sowie die Mehrwertsteuer werden am Ende des Bestellvorgangs berechnet. Die Preise können sich bis zur Bestätigung der Bestellung jederzeit ändern.

Alle Bestellungen müssen im Voraus bezahlt werden, entweder per Kreditkarte oder per Banküberweisung.

Bestellungen sind für den Kunden unwiderruflich, es sei denn, es liegt eine schriftliche Akzeptanz durch Quintessence vor. Soweit möglich, und nur wenn der Herstellungs-, Druck- und Bestellprozess noch nicht begonnen hat, wird für jede Stornierung oder Änderung der Bestellung eine Verwaltungspauschale von CHF 100.00 erhoben.

Bei Bestellungen unter CHF 290.00 wird automatisch eine zusätzliche Verwaltungskostenpauschale von CHF 39.00 in Rechnung gestellt.

Aus produktionstechnischen Gründen sind bei bestimmten Artikeln Mehr- oder Mindermengen von +/- 10 % unvermeidlich. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

Aufgrund der Beschaffenheit von Bedruckstoffen, Farben und Drucksystemen sind Farbtonunterschiede unvermeidlich. Diese können daher nicht Gegenstand einer Beschwerde sein.

Quintessence behält sich das Recht vor, die Bestellung ohne Entschädigung zu stornieren, wenn wir unseren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Quintessence haftet in keinem Fall für die folgenden Verluste, unabhängig von ihrer Ursache: Einkommens- oder Umsatzausfall, Betriebsausfall, entgangener Gewinn oder Vertrag, entgangene erwartete Einsparungen, Datenverlust, Arbeitszeit- oder Managementausfall, Schaden durch Imageverlust, Chancenverlust oder moralischer Schaden.

Im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt, das die Ausführung dieser AGB verhindert, wird Quintessence den Kunden innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Eintritt dieses Ereignisses informieren. Ausdrücklich gelten als Fälle höherer Gewalt oder zufälliger Ereignisse, zusätzlich zu denen, die normalerweise von der Rechtsprechung der schweizerischen Gerichte und Tribunale zurückgehalten werden, vollständiger oder teilweiser Streik, Aussperrung, Aufruhr, Unfälle und Verzögerungen während des Transports, Boykotte oder andere Maßnahmen von industrieller Natur oder Handelsstreitigkeiten, Bürgerunruhen, Aufruhr, Krieg, Witterungsbeeinträchtigungen, Epidemien, Blockierung von Transport- oder Versorgungsmitteln aus welchem ​​Grund auch immer, Erdbeben, Feuer, Sturm, Überschwemmung, Wasserschaden, behördliche oder gesetzliche Einschränkungen, gesetzliche oder behördliche Änderungen der Marketingformen, Computerausfall, Blockierung der Telekommunikation, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Telekommunikationsnetze, und jedes andere Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt und die normale Erfüllung des Vertragsverhältnisses verhindert. Alle Verpflichtungen der Parteien werden für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ohne Entschädigung ausgesetzt. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, kann die betreffende Transaktion auf Wunsch von Quintessence oder des Kunden ohne Entschädigung auf beiden Seiten beendet werden. Ein Zahlungsverzug des Kunden kann nicht durch einen Fall höherer Gewalt gerechtfertigt werden.

Die Ware reist stets auf Gefahr des Kunden. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen Lieferungen in die Schweiz nur in CPT (basierend auf den aktuellen Incoterms-Regeln). In bestimmten Sonderfällen kann nach schriftlicher Vereinbarung EXW (ab Werk, vereinbarter Ort) geliefert werden. Letzteres gilt auch für vom Kunden abzuholende Ware. Die Versicherung gegen Schäden jeglicher Art ist in jedem Fall Sache des Kunden. Eine diesbezügliche Haftung von Quintessence ist ausgeschlossen. Quintessence lehnt auch jede Verantwortung für den Fall ab, dass die Waren nicht rechtzeitig und in gutem Zustand bei Quintessence eintreffen.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von Quintessence. Der Kunde erkennt diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich an und ermächtigt Quintessence, alle Maßnahmen zu ergreifen, die ihm zur Wahrung der Rechte zweckmäßig erscheinen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen. Jede Reklamation, die in keinem Fall den Rechnungsbetrag übersteigen darf, muss spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich beiQuintessenceeingegangen sein.

Bei Mängeln, die bei üblichen Kontrollen nicht entdeckt werden konnten, müssen Beanstandungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch zwanzig (20) Tage nach Lieferung der Ware, schriftlich erfolgen; sie werden nur berücksichtigt, sofern die Ware keiner Umbildung oder Veränderung unterzogen wurde und der Kunde darauf achtet, den Ersatzanspruch von Quintessence gegenüberdessen Lieferanten zu wahren.s

Andere als die oben genannten Beanstandungen sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.

Ansprüche von Quintessence aus diesem Vertrag sind nicht ersatzfähig.

Auch dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien sind die Walliser Gerichte zuständig.